VISUM für 6 Monate

  • Mary Ann hat geschrieben, dass sie für 10 Jahre ein Visum für die Staaten bekommen hat.


    Jetzt meine Frage:
    Ist es das Visum mit dem man 6 Monate in einem Stück in die Staaten darf?
    Aber dann darf ich 6 MOnate nicht in die USA, oder?
    Sind das 6 Monate pro Kalenderjahr oder darf ich exakt 6 Monate dann nicht nach USA?
    Ist das ein reines Touristenvisum?

  • Lui, das ist das B2 Visa. In der Regel gibt dir der Immigrationsbeamte sechs Monate. Du kannst natuerlich auch eher raus, je nach Verlangen. Ob du genau sechs Monate ausser Lande sein musst steht nirgendwo geschrieben. Allerdings tritt ja dann auch eine Steuerregelung in Kraft, wenn du ueber 183 Tage im Jahr in den USA bist. Dann musst du hier eine Steuererklaerung abgeben. Das B2 Visa hat einen grossen Vorteil gegenueber dem VisaWaiver Programm. Wenn z.B. jemand krank wird oder irgendein anderer Umstand verhindert, dass man nach Ablauf der 90 Tage abfliegt. Kann man Probleme mit der Immigration bekommen, bis alles wieder geregelt ist. Mary Ann z.B. hat das B2 Visa und kommt fuer 4 1/2 Monate und hat nach hinten dann immer noch Spielraum eventuell laenger zu bleiben, falls es irgendein Umstand erfordert. Ich hoffe es ist halbwegs verstaendlich erklaert, :baba:

  • Hi Lui, :huhu:


    denke ich doch schon :?: Man kann doch auch mit dem Visa Waiver Programm mehrmals im Jahr 90 Tage drüben bleiben, oder irre ich mich da :?:


    Die 90 Tage gelten doch nicht nur einmal im Jahr, wenn ich jedesmal einen Rückflug nachweisen kann :?:


    Servus, klaus54 :chill:

  • Ich weiss nur eins, bei Visa Waiver darfst du mehrmals in die Staaten, jedoch maximal 6 Monate.
    Wäre interessant ob das pro Kalenderjahr gilt.


    Auch sollte zwischen zwei Aufenthalten mindestens so viel Zeit verstrichen sein, als man vorher in Amerika war.
    d.h.: Aufenthalt USA 45 Tage - nächste Reise in die Staaten erst 45 Tage nach Ausreise.
    Das ist aber nicht Gesetz (angeblich?!?) sondern entscheidet der Officer bei der Einreise.
    Kann das wer verifizieren?

  • Hi Lui,


    einmal nur hatte uns ein Immigr. Officer darauf angesprochen, dass eigentlich zwischen den Aufenthalten so viel Zeit verstrichen sein sollte, wie man vorher in den USA war. Das war vor knapp drei Jahren. Er hat das aber nur mal so als Hinweis genannt, Probleme hatten wir deshalb keine. In all den Jahren inzwischen reisen wir regelmäßig nach der Pause im Jan./Feb. vor Ablauf dieser Frist erneut in die USA ein. Bis auf das eine Mal wurde dieses Vorgehen nicht einmal erwähnt, geschweige denn gerügt. Wir haben aber wohlweislich auch nie danach gefragt.


    Gruß, Werner

    Everything will be alright in the end; if it's not alright, it's not the end. (Altes indisches Sprichwort)

  • Hallo Lui,
    wir waren im letzten august beim deutchen konsul der uns folgendes zum B2 visum erklärt hat.
    Du kannst mit dem B2 visum 6 monate im jahr in florida bleiben. Mit dem Reisepass sind es 90 Tage an einem stück. Du kannst mit dem reisepass auch 2 x 90 tage dort bleiben. Solltest du länger als 6 monate in den usa bleiben, dann mußt du nicht nur eine steuerklärung abgeben sonder dein ""Welteinkommen" heißt, auch dein einkommen in deutschland (mieteinnahmen, zinsen, gehalt ect.) wird auch in den usa versteuert. Das wird verdammt teuer. Wir haben jetzt das visum, das 10 jahre gültigkeit hat. Trotzdem darf ich nur 6 monate an einem stück in den usa bleiben. Für uns ist das im moment die beste lösung bis mein mann wieder ganz gesund ist. Wir hatten nämlich vor, uns die greencard zu kaufen. Das geht auch. Ich hoffe, dass ich ein kleinwenig zur aufklärung beitragen konnte.


    LG Mary Ann

  • Generell darf mann nicht laenger als sechs Monate mit dem B2 Visa bleiben. Wie lange man ausser Lande sein muss, um wieder reinzukommen, ist nicht festgelegt und liegt eigentlich im Ermessen des Immigrationsbeamten. Aber nehmen wir mal einen Fall. Ehepaar Hempel geht vom 1.Okt bis 31 Maerz in die USA, dann geht es zurueck nach Deutschland. Im Sommer koennen sie dann wieder fuer ein paar Monate in die USA gehen. Vorausgesetzt der Aufenthalt innerhalb des Jahres wird gesamt nicht laenger als sechs Monate. Allerdings haetten sie die Moeglichkeit das Visa einmal zu verlaengern. Diese Verlaengerung muss vor Ablauf des Datums, das der Immibeamte auf die Form schrieb, beantragt werden. Dann kann man nochmals bis zu sechs Monate bekommen. Kleiner Tip die VisaWaiver Reisende muessen die gruene und der Visa Reisende die weisse Form ausfuellen. Wenn man die sechs Monate nicht immer voll beansprucht, kann man selbstverstaendlich mehrmals einreisen. Das gilt ja auch fuer die VisaWaiver Reisende, die koennen auch mehrmals einreisen aber halt nie laenger als 90 Tage am Stueck oder maximal 180 Tage im Jahr. Sollte man mit VisaWaiver abgewiesen und zurueckgeschickt werden, hat man kein Einspruchsrecht, wogegen der B2 Reisende Anspruch auf eine Anhoehrung bei einem Immigrationsgericht hat. Aber da wir hier ja alle brav sind, wird das auf keinen von uns zutreffen.

  • Mary Ann, das mit der Versteuerung ist nicht ganz richtig. Allerdings kenne ich jetzt nur den Fall von den USA aus. Wir muessen hier unser Einkommen voll versteuern. Wenn ein Besucher ueber die 183 Tage bleibt ist es richtig verlangen die Amerikaner, dass das Welteinkommen bei der Steuererklaerung angegeben werden muss. Steuern auf das auslaendische Einkommen werden hier dann nur faellig, wenn der Steuersatz in dem Land, in dem es normal versteuert wird geringer ist, als hier in den USA.

  • Hallo Gus , sollte je jemand mit dem Visa Waiver Programm abgelehnt und wieder heimgeschickt werden, dann wars das, wenn du dann wieder Einreisen willst dann musst du ein Besuchervisa beantragen. Einem Freund von mir ist das passiert der konnte dann 5 Jahre nicht mehr Einreisen in die USA.

  • Ich beantworte die Frage mal für meine Mum weil ich das von ihr weiß.


    Ja , man kann sie kaufen. Weiß nur kaum jemand. Hat die Konsulin meinen Eltern vorgeschlagen. Das wird aber tatsächlich nur erwähnt, wenn tatsächlich das Geld im Hintergrund vorhanden ist. Sie kostete zum damaligen Zeitpunkt 500.000 Dollar, war aber auch schon bei 1 Million Dollar. Das kann wohl schwanken. Das Geld musst du allerdings "übrig"haben. Heißt: es wird in ein goßes Immobilienprojekt angelegt, dort auch verzinst, du bekommst also mehr Geld raus, und kannst nach ein paar Jahren, ich glaube 5, das angelegte Geld auch wiederbekommen, inkl Zinsen. Die Greencard darfst du aber behalten. Du investierst quasi in die Wirtschaft. Das Geld musst du aber so haben, also musst du auch noch Geld haben um dir das Leben dort zu sichern, also Haus, Auto etc. Darum meinte die Konsulin, wird die Variante nur Leuten angeboten, wo man vorher schon abscheckt, das die finanzielle Situation stimmt. Jemand der mit 200.000 Euro rüber geht und davon alles bestreiten muss, wird mit diesem Angebot gar nicht erst gelockt. Darum ist die Variante auch so wenig bekannt.

  • Keine Ahnung, glaub ich aber nicht. Ist ja nicht grad der Einwanderungsstandard. Das wußte sogar die befreundete Maklerin meiner Eltern nicht, die mittlerweile US Amerikanerin ist, gebürtige Deutsche und vor einigen Jahren rüber gegangen.


    Sowas sagt dir nur der deutsche Konsul wenn du dich ernsthaft mit dem Thema Einwanderung beschäftigst. Geh einfach mal dorthin.

  • Hallo,


    wir sind auch die glücklichen die mit B2 Visum hier sind.


    Wir sind verpartnert nur so als Info, uns hat unser Vermieter bei dem wir auch die Wohnung gemietet haben und der auch deutscher ist, solange wir keine Greencard haben, wäre es möglich immer wieder aus und wieder einzureisen (in die dom. Republik).


    Naja mittlerweile hat er ein E2 Visum aber er hätte das noch vor 1 Jahr andauernd so gemacht, er habe noch eine Firma in Deutschland, die quasi von selbst läuft.


    Wie gefährlich ist so ein Vorhaben? Wir wissen das als gleichgeschlechtliches Paar die Chancen auf E2 schlecht stehen (jeder müsste quasi eins beantragen).


    Wir sind in der glücklichen Lage das auch unser Geschäft in D ein Selbstläufer ist, wir wollen quasi nur hier leben und keinen auf die Tasche fallen, brav Steuern zahlen.


    Unsere Firma läuft auch von selbst in D ......ist das mit der Ausreise und Urlaub für 2 Wochen in der Dom. Rep. möglich, sodass das Visum immer wieder verlängert wird (und ggfls auch wenn wir mal nach Deutschland müssen), er hörte sich sehr sicher an, er meinte er machte das jahrelang ohne Probleme, nur wäre eben nur möglich für Leute mit B2/B1 nicht für VWP, damit würde das nich gehen.


    Gruß


    Bernd

  • Bernie leider ist das B1/B2 ein Besuchervisa und mit dem kann man nur sechs Monate bleiben. Es gibt die Moeglichkeit es auch einmal zu verlaengern. Aber du wirst in der Regel Probleme bekommen, wenn die Immigrationsbeamten sehen, wieoft du einreist. Wenn du z.B. die laengere Zeit des Jahres ( 183 Tage) in den USA bist iwrst du hier steuerpflichtig. Das heisst du musst eine Steuererklaerung abgeben. Ob allerdings Steuern anfallen, da dein Einkommen ja im "Ausland" erwirtschaftet wird ist eine andere Frage. Kann sein, dass dein Vermieter es anders erlebt hatte, aber die letzten Jahre wird die Dokumentation der Ein- bzw Ausreise immer genauer. Das fuehren z.B. auch die maschinenlesbaren Reisepaesse und seid ein paar Jahren die Erfassung der Fingerabdruecke und das Bild, die am POE genommen werden. Ich kann dir leider keine bessere Nachricht zukommen lassen, :huhu: