B1 / B2 Visa


  • Eine Alternative zum Visa Waiver Program fuer die Einreise in die USA, stellt das B-1/B-2 Visum dar.


    Jeder der mehr wie 90 Tage in den USA verweilen moechte, sei es aus geschaeftlichen Zwecken ( B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2), muss vor seiner Abreise ein Besuchervisum beantragen.


    Dieses Visum faellt in die Kategorie „Nichteinwanderungsvisum“ und ermoeglicht den Aufenthalt bis zu 6 Monaten. Auch in diesem Fall darf der Inhaber des Visums in den USA keiner Arbeit nachgehen, sei es gegenGeld oder unentgeldlich, studieren oder Kinder betreuen.


    Das Visum ist beim zustaendigen US-Konsulat zu beantragen. Fuer Deutschland, je nach Bundesland in dem man wohnt, ist das Berlin, Munchen oder Frankfurt.


    Bevor man die Beantragung in Angriff nimmt, sollte jeder sicher sein, dass er die Bedingungen und Voraussetzungen fuer dieses Visum auch erfuellt.


    Fuer die Beantragung ist es zwingend erforderlich persoenlich im Konsulat zu einem Interview zu erscheinen.


    VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS


    Antragsteller auf Besuchervisa muessen nachweisen, dass sie die Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbuergerschaft
    (Immigration and Nationality Act) erfuellen. Das Gesetz geht von der Annahme aus, dass jeder Antragsteller auf ein Visum die Absicht hat,
    einzuwandern. Daher muessen Antragsteller auf Besuchervisa diese Annahme widerlegen, indem sie folgendes glaubhaft nachweisen:


    1. dass die Reise in die USA aus geschaeftlichen bzw.privaten Gruenden erfolgen wird;


    2. dass der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer begrenzt sein wird;


    3. dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des
    Besuchs zur Rueckreise ins Ausland veranlassen werden.


    Wie kann man das nun belegen? Es ist natuerlich von Person zu Person unterschiedlich, jedoch kann man es beweisen durch Vorlage von:


    a. bei geschaeftlichen Reisen: Vorlage eines Schreibens der Firma, was Zweck der Reise ist, wie lange die Reise dauern soll, Kostenerstattung
    durch die Firma ect.


    b. bei privaten Reisen: Vorlagen Dokumenten die, die Rueckkehr ins Heimatland nachweisen wie: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schreiben des
    Arbeitgebers ueber eine fuer die Dauer der Reise erfolgte Freistellung, Bindungen zu Vereinen oder Institutionen, Nachweis in Form von
    Bankbelegen oder Kontoauszuegen ueber monatlich eingehende wiederkehrende Gelder(Bezuege oder Lohn), somit also auch der Nachweis
    das man fuer die Zeit des USA Aufenthaltes finanziell abgesichert ist, Briefe oder Einladungen von Freunden aus den USA, ect.


    Hat man diese Nachweise alle zusammen kann man an das Beantragen des Visums gehen.


    Dazu ist das ausfuellen der Form DS-156 zwingend erforderlich. Diesen Vordruck kann man sich im Internet herunterladen oder aber auch Online
    das ganze beantragen. Maennliche Antragsteller muessen zudem noch die Form DS-157 ausfuellen, wenn sie zwischen 16 und 45 Jahre alt sind.


    Hier gibts die noetigen Formulare http://www.state.gov/m/a/dir/forms/ (link ggf. kopieren und einfuegen)

    Hat man alle Forms ausgefuellt, benoetigt man noch ein Passfoto, das eine bestimmte Groesse haben muss und zwar 50mmx50mm


    Da das Visum kostenpflichtig ist, muss man den erforderlichen Betrag von z.Zt. $ 130,00 vorab ueberweisen.


    Habt Ihr das Geld ueberwiesen, erhaltet Ihr eine Bestaetigung...dann ist ein Termin beim zustaendigen Konsulat zu vereinbaren


    http://www.usvisa-germany.com/germany/index.jsp?locale=de_DE (link ggf. kopieren und einfuegen)

    Der Nachweis, dass das Geld ueberwiesen wurde, ist im Original bei Interview vorzulegen....also nicht vergessen !!


    Beim Interview werden von jedem Antragsteller die Fingerabdruecke mit einem Scanner elektronisch erfasst.


    Nach erfolgreichem Interview erhaelt man das Visum welches im Reisepass eingeklebt wird etwa 3-5 Tage spaeter per Post zugesandt


    Das Visum hat eine Gueltigkeit von 10 Jahren, aber nicht verwechseln, man darf damit nicht 10 Jahre in den USA verbleiben. :seufz:


    Die Einreise mit diesem Visum verlaeuft aehnlich wie unter dem VWP. Man erhaelt im Flugzeug auch das I-94, nur ist dieses nicht gruen sondern
    weiss und wie immer ist auch wieder die Zollerklaerung auszufuellen.


    Der Immigration-Beamte wird die Dauer des Aufenthalts bestimmen, wobei es nicht 6 Monate sein muessen, aber in der Regel gewaehrt werden.
    Auch wird der untere Abschnitt des I-94 wieder in den Pass getackert .

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mal eine wichtige Frage zur Einreise mit dem B-2 Visum. Meine Situation ist folgende,
    ich war schon in USA mit einem J-1 Visum fuer 18 monate und danach fuer 3 Monate in the USA mit dem Visa Waiver Program! Ich wurde schon einmal fuer das F-1 Visum abgelehnt.
    Bin jetzt seid kurzem wieder zurueck in Deutschland und moechte aber wieder nach USA gehen, so schnell wie es geht
    am besten. Meine Pläne sind immernoch das ich in USA studiere. Allerdings moechte ich nicht 3 Monate warten bis das Semester im College anfängt und deshalb habe ich mich informiert. Mit dem B-2 Visum kann ich dann in USA einen Change of Status beantragen zum F-1 Visum. Ich dachte das das evetl in meiner Situation einfacher wäre weil ich ja schoneinmal abgelehnt wurde fuer das F-1 Visum.


    Meine Frage ist nun, was der Unterschied ist zwischen dem Visa Waiver program und dem B-2 Visum? Denn mit dem Visa Waiver Program kann ich den Change of Status nicht beantragen. Deshalb wuerde ich gerne in den nächsten wochen einen termin im Konsulat machen um das B-2 zu beantragen. Kann es sein das ich dabei probleme habe und mich der Interviewer fragen wird warum ich nicht mit dem Visa Waiver program einreisen moechte? Ich kann ihm ja schlecht sagen ich moechte eine Change of Status beantragen.


    Mein Freund lebt auch in den USA, ich dachte das wäre bestimmt auch ein guter Grund zum angeben warum ich wieder als tourist zurueck moechte. Was denkt ihr darueber? und was wuerdet ihr mir raten in dem fall zu tun und bei meiner Interviwe zu sagen und auf keinen fall nicht zu sagen?


    Vielen Dank schonmal im vorraus.


    LadyKay!!!


  • Kenne mich mit B1/B2 Visum nicht aus, aber einen Rat kann ich dir geben.
    Es ist sicher nicht gut, deinen Freund als Grund für den Visumsantrag zu geben. Dann haben die Behörden eher Angst, dass du in den Staten für immer bleiben willst. (Hab ich mal irgendwo gelesen ;) )


    Die Profis werden dir aber sicher weiterhelfen.

  • Hallo LadyKay,


    wie schon Lui und Jörg anmerkten, halte ich es auch nicht für geschickt, wenn Du erwähnst, dass Dein Boyfriend in den USA lebt und Du deshalb in die USA reisen möchtest. Da gehen gleich alle Alarmglocken bei der Immigration an !! Sie glauben dann sofort...Du reist ein um zu bleiben bzw. um zu heiraten. Wie meine Anwältin letztens bemerkte, ist es momentan auch nicht einfach ein B 2 Visa zu erhalten... Das B1 visa trifft ja auf Dich nicht zu...Du willst ja nicht geschäftlich in die USA...ODER?


    Ich weiß ja nicht wie alt Du bist...aber wenn Du nur Deinen normalen Urlaub hier verbringen möchtest...also nicht länger als 90 tage im Land bleibst...wieso brauchst Du dann ein B2 Visa?


    ..aber zusätzlich zu Deiner Begründung solltest Du folgende Unterlagen auf jedenfall mitnehmen wenn Du zum Interview gehst:


    Bei privaten Reisen: Vorlagen Dokumenten die, die Rueckkehr ins Heimatland nachweisen wie: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schreiben des
    Arbeitgebers ueber eine fuer die Dauer der Reise erfolgte Freistellung, Bindungen zu Vereinen oder Institutionen, Nachweis in Form von
    Bankbelegen oder Kontoauszuegen ueber monatlich eingehende wiederkehrende Gelder(Bezuege oder Lohn), somit also auch der Nachweis
    das man fuer die Zeit des USA Aufenthaltes finanziell abgesichert ist, Briefe oder Einladungen von Freunden aus den USA, ect.


    Hoffe ich konnte Dir helfen.

  • ich kenne jetzt die Wartezeit nicht, bis man das B2 bekommt. Aber wenn du unbedingt jetzt in die USA willst, dann fliege doch mit dem VisaWaiver, wenn du berechtigt bist. Ansonsten wurde ich mit dem Antrag warten, bis er durch ist. Habe eben noch nachgeschaut. In der Regel ist das Visa in 14 Arbeitstagen durch.

  • VISA freies Reisen(VISA WaiverProgram) ist nicht anderes, dass du kein Visa brauchst, wenn du die Forderungen erfuellst. Da Wichtigste ist erstmal, du musst die Nationalitaet eines an diesem Program teilnehmenden Landes sein z. B. Deutschland, Oesterreich, Schweiz usw. Damit kann man in der Regel fuer 90 Tage in die USA. Nur wenn du laenger bleiben willst/musst brauchst du ein VISA. Fuer einen normalen Urlaub brauchst du also keines. Alles auch welche Laender daran teilnehmen findest du hier. Ebenso wie die Informationen ueber das ESTA, das mittlerweile Pflicht ist.
    http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/
    :hot:

  • sage uns hier doch einfach, warum du ein Visa beantragen willst. Noch etwas arbeiten auch unbezahlt ist z.B. weder mit dem VisaWaiver noch mit dem B2 Visa erlaubt. Es gibt zwar Ausnahmen. Wenn du weitere Fragen hast, wir helfen gerne. Nach dem Motto hier wirst du geholfen rofl . Wir waren alle einmal Anfaenger in dieser Materie.

  • vielen vielen dank :party:
    naja arbeiten? ich möchte gerne rüber damit ich mir ein paar ranchen ansehen kann...speziell pferdetrainer wo ich etwas dazu lernen kann.
    super wärs natürlich wenn mich einer als co trainer ausbilden wird aber da reicht B2 visum nicht... :seufz: :§$%:
    glg

  • Hi,


    wir haben auch schon überlegt, uns ein Visum für 1/2 Jahr zu besorgen. Aber: Sollte man das Visum nicht bekommen, ganz gleich aus welchen Gründen (ich habe z.B. hier in D kein Arbeitsverhältnis, womit ich nachweisen kann, dass ich zurückkehren will / muss), dann würde das doch bedeuten, dass ich nie mehr in die USA mit dem Waiver Program einreisen dürfte. Ich bräuchte dann für jede Reise, egal wie kurz sie auch sei, ein spezielles Visum.


    Ist diese Info richtig, oder habe ich da etwas nicht korrekt verstanden? Denn wenn es tatsächlich so wäre, dann würde natürlich jeder B2-Visumsantrag zu einem ziemlichen Risiko.


    Gruß, Werner

    Everything will be alright in the end; if it's not alright, it's not the end. (Altes indisches Sprichwort)

  • GUS, Du hast Snowbird sicher privat geantwortet?


    Mein Liebster hat sich gerade in den Kopf gesetzt, dieses Visum für sich zu beantragen und schon am Freitag nächster Woche den Termin fürs Interview.


    Aus dem Grund wäre die Info, welche Konsequenzen eine Ablehnung für die kommende Einreise im März very interesting!

  • Hallo zusammen,


    Hab ein B1/B2 Visum und fahre jetzt in die USA als Reiseleiter, meine Frage dazu, wie genau funktioniert das mit den 180 Tagen, zählen die im Jahr egal wie oft ich zwischendurch aus und einreise oder zählen die pro aufenthalt maximal und wenn ich 3 wochen ausreise beginnen sie wieder bei 0 mit der einreise??


    wäre für meine planung sehr wichtig da ich ja zwischendurch mich auch in kanada aufhalte, kann ich diese tage von den gesammtaufenthaltsdauer abziehen oder muss ich sie einberechnen??


    danke für die Hilfe
    sasha