Einreise Anfang September

  • Hallo zusammen,


    wir haben uns in diesem Forum angemeldet weil wir uns von euch Erleuchtung erhoffen.

    Wir haben uns belesen und recherchiert und einfach die Peilung verloren, sorry.


    Wir hatten im Januar 2020 unsere Direktflüge von Frankfurt nach Denver gebucht, mit Corona kam die Verschiebung der Flüge auf die erste Septemberwoche diesen Jahres. Gestern hat uns Lufthansa per Email angeschrieben das sich unsere Flüge um 20min verschieben und uns 3 Optionen angeboten:

    - Veränderung annehmen

    - Ticket später nutzen

    - ich möchte eine Erstattung (entfällt, weil die ursprünglichen Abflugs- oder Ankunftszeiten nicht mehr als 2h abweichen)


    Auf der Seite des Auswärten Amtes steht:

    „Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger ..."


    Die Frage:

    Dürfen wir als Normalbürger (keine Geschäftsreise, keine doppelte Staatsbürgerschaft, keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine Einreise über ein Nichtschengen-Land etc.) in die USA Anfang September überhaupt einreisen?


    Nach unserem Verständnis NEIN. Könnt ihr das soweit bestätigen?


    Falls ja - Einreise möglich ...

    Falls nein - Einreise für uns nicht möglich ...

    für welche der oben genannten Lufthansa-Optionen würdet ihr euch entscheiden?


    1000 Dank für eure Hilfe und Erleuchtung

    LG

  • Hallo und herzlich Willkommen bei uns,

    grundsätzlich ist davon auszugehen das LH fliegt. Die Direktflüge werden in der Regel durchgeführt. Das ist schwierig. Denn ihr habt theoretisch mit der Umbuchung einen neuen Tarif gebucht mit neuen Regeln. Aktuell sind die meist nicht stornierbar aber ohne Probleme umbuchbar. Die Airline kann argumentieren das die Situation mit Corona bekannt war. Allerdings kann ich nicht sagen wie das rechtlich gesehen wird ob man mit so einer langen Verzögerung der Einreise rechnen muss oder ob die Gerichte doch die ursprüngliche Buchung nehmen und der Airline so etwas untersagen?

    Ich hatte Kunden mit Delta mit gleichen Problem. Allerdings mit Zubringern. Da haben wir einfach gewartet bis ein Zubringer storniert wurde und schon war die kostenlose Stornierung kein Problem mehr.


    Grundsätzlich die Frage. Wollt ihr rüber und habt die Möglichkeit Urlaub zu buchen? Wenn ja dann umbuchen. Irgendwann werden die schon wieder aufmachen für uns.

    Alternativ warten bis zum Schluss ob sich was mit Änderungen ergibt. Die aktuelle Änderung definitiv nicht aktiv bestätigen. Wenn sich nichts ergibt könnt ihr immer noch stornieren oder umbuchen.

  • @Norman


    Habe vielen Dank für deinen Rat


    Zitat

    Grundsätzlich die Frage. Wollt ihr rüber und habt die Möglichkeit Urlaub zu buchen?

    Naja, Urlaub ist unternehmensbedingt fix, den können wir beide nicht mehr verschieben.


    Das waren die Optionen, die uns Lufthansa angeboten hat:


    1. Wenn Sie die vorgeschlagenen neuen Reisedaten annehmen möchten, wählen Sie bitte diese Option aus. Damit akzeptieren Sie die geänderte Buchung. (Wenn wir nur einen Teil Ihrer ursprünglichen geplanten Reise anbieten können und Sie diese trotzdem antreten möchten, haben Sie nach Beendigung der Reise Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Ticketpreises.)


    2. Wählen Sie diese Option aus, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Änderung nicht zufrieden sind und Sie die Reise lieber auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten. Dadurch stornieren Sie Ihre Reservierung, während Ihr Ticket und der Buchungscode weiterhin gültig bleiben. Sie können dann gemäß unserer flexiblen Umbuchungsbedingungen neue Flüge buchen. Zur Buchung Ihrer neuen Reise wenden Sie sich bitte an unser Service Center.


    3. Wenn Ihr Flug gestrichen wurde oder der geänderte Reiseplan um mehr als zwei Stunden von der ursprünglichen Abflugs- oder Ankunftszeit abweicht, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises. Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie die gesamte Reise stornieren und eine Erstattung Ihres Ticketpreises anfordern möchten.


    Also würden wir bis zum spät möglichsten Zeitpunkt warten und dann Option 2 wählen.


    Ist das so korrekt?


    LG und vielen Dank

  • So lange du Option 1 nicht nutzt bleibt meiner Ansicht nach Option 2 bestehen. Bin aber kein Rechtsexperte. Dann kannst du Option 2 immer noch bis kurz vorher nutzen. Oder hast du ein Zeitlimit erhalten?
    Bei Option 2 ist natürlich die Frage wie lange du umbuchen kannst? Wenn du genügend Zeit hast dann Variante 2. Vorausgesetzt du möchtest in absehbarer Zeit fliegen.

  • Ja, das beschäftigt uns im Moment auch.

    Was passiert, wenn wir keine der genannten Option wählen?


    Ein Zeitlimit haben wir bekommen, bis zum 14 August müssen wir uns entschieden haben.

    Aber was ist, wenn wir uns gar nicht entscheiden, also bis zum 14.08 keine der 3 Punkte wählen?


    Hast du Erfahrung was in solchen Sachen passiert, verfällt das Ticket oder gilt automatisch Option 1 als gewählt

  • Also gar nichts machen ist Noshow = Ticket verfällt.

    Ob die Frist in diesem Fall rechtlich überhaupt durchsetzbar ist kann ich nicht sagen - hier habe ich bis jetzt keine ähnlichen Fälle gehabt. Meine Kunden mussten mal länger mal kürzer warten bis die Airline erstattet haben aber da ging es um Stornos Dein Fall ist komplett neu weil auch die Situation neu ist. Die Airlines bauen natürlich gerne Druck auf um den Kunden zum Gutschein zu bewegen. Hier ist die Frage wie lange er gültig ist. Wenn die Laufzeit lange genug ist und ihr sowieso fliegen wollt dann würde ich den Gutschein nehmen. Laufzeit muss aber ok sein und er darf nicht verfallen.
    Wie bereits geschrieben habt ihr mit der Umbuchung eine neue Buchung gemacht zu neuen Konditionen. Wie das von den Gerichten bewertet wird bleibt abzuwarten. Diese Rechtsunsicherheit wird natürlich ausgenutzt von den Airlines.