Neue Reise-Infos für USA !

  • Deutsche Urlauber tragen in den USA am besten ständig ihren Reisepass oder eine Kopie davon bei sich. Aus dem Dokument sollte hervorgehen, dass sich der Reisende legal im Land aufhält.
    Darauf weist das Auswärtige Amt in Berlin hin. In einigen US-Bundesstaaten wie etwa Louisiana sei für Ausländer vorgeschrieben, jederzeit nachweisen zu können,
    dass sie rechtmäßig eingereist sind. Genau das dokumentieren ein Visum oder der Einreisestempel im Pass :!:


    siehe dazu: :wow: http://www.wz-newsline.de/home…tunesien-und-co-1.1326418


    Servus, klaus54 :chill:

  • Ja, da war doch mal die Geschichte mit dem Mercedes-Manager, der ein paar Stunden in der Zelle verbringen durfte, weil er keine Papiere mit im Auto hatte ...


    Aber ehrlich gesagt trage ich den Pass etc sowieso immer am Körper - oder würdet Ihr den im Hotelsafe lassen, wenn Ihr das Hotel bzw die Wohnung verlasst ?

  • Zumindest eine Copy hatten wir immer bei uns. Jetzt reicht ja der Fuehrerschein, den aber auch noch keiner sehen wollte. Doch neulich bei einer Unterschrift musste ich mich ausweisen. :lach:

  • Wie ist das eigentlich in Felix Austria ?


    In D muss man einen Personalausweis oder Pass besitzen - man kann sonst bestraft werden!
    Mitführen muss man ihn allerdings nicht - notfalls muss einen die Polizei nach Hause bringen, wo der Ausweis liegt ...


    PS:


    US-Bürger haben ja meines Wissens mehrheitlich keinen Pass - aber wohl fast alle die DL ...

  • Ein Österreicher muß in Österreich keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Beim Grenzübergang ist jedoch der Reisepass oder bei Staatsbürgern mit deren Ländern ein diesbezüglicher Staatsvertrag besteht der Personalausweis erforderlich. Führerschein reicht nicht aus.


    Problematisch könnt es werden, wenn eine Person angetroffen wird, bei der angenommen werden kann das es sich um einen "Nicht-EU-Bürger" handelt und diese Person kann sich nicht ausweisen. Dann ist eine Identitätsfeststellung erforderlich die auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


    Sowohl Österreicher, EU-Bürger als auch "Nicht-EU-Bürger" müssen sich bei einer Gesetzesübertretung ausweisen (zB also auch bei einer Verkehrsübertretung). Ist das nicht möglich und die Identität auch anders nicht feststellbar droht die Festnahme. Könnte zB bei einem Radfahrer passieren der bei Rotlicht über die Kreuzung fährt und keine Dokumente mitführt.