Die Bestimmung schreibt vor, dass Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeit von bis zu 19 Meilen (30,5 Kilometer) pro Stunde im Vorwärts- und Rückwärtsgang ein hörbares Geräusch erzeugen. Bei höherer Geschwindigkeit gilt dies
als nicht nötig, da beispielsweise Rollgeräusche der Reifen oder Windgeräusche auf das Fahrzeug aufmerksam machen. Ab dem 1. September 2019 müssen alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge vom Hersteller mit dem neuen
Sicherheitsstandard ausgerüstet sein. Die Hälfte der Fahrzeuge muss die Vorschriften bereits ein Jahr zuvor erfüllen
Die neue Bestimmung könne dazu beitragen, Verletzungen bei jährlich etwa 2400 Fußgängern im Straßenverkehr zu verhindern. Insbesondere Blinde oder Sehbehinderte würden damit geschützt.
Hier die Meldung: http://www.rp-online.de/leben/…sche-machen-aid-1.6396678
Servus, klaus54