Unglaublich aber wahr, so kann man deutsches Recht für sich missbrauchen ![]()
Keine rechtliche Möglichkeit zur Ausweisung ![]()
Ein ehemaliger Leibwächter des Terroristen Osama Bin Laden lebt seit Jahren in Bochum. Deutsche Sicherheitsbehörden halten den Mann für gefährlich, doch alle Ausweisungsversuche
der Ausländerbehörde scheiterten bislang
Die Zeitungen der WAZ-Gruppe hatten unter Hinweis auf Dokumente der Bundesanwaltschaft berichtet, der Tunesier Sami A. sei mitverantwortlich für
die Radikalisierung von zwei Mitgliedern der sogenannten Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle. Nach WAZ-Angaben soll er ihnen das ideologische Rüstzeug für einen geplanten Bombenanschlag in Deutschland vermittelt haben.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte, man habe bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet, um den Anfangsverdacht zu prüfen, er könne Mitglied in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren sei aber 2007 eingestellt worden, weil sich ein Tatverdacht "nicht mit hinreichender Sicherheit" ergeben hätte, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde.
Ob Sami A. tatsächlich mutmaßliche Mitglieder der so genannten "Düsseldorfer Zelle" radikalisiert habe, werde die laufende Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ergeben...
Auch der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat den früheren Angehörigen der Leibgarde von Al-Qaida-Chef Bin Laden schon seit acht Jahren im Visier. "Wir stufen Sami A. als einen gefährlichen Prediger ein",
teilte Verfassungsschutzpräsident Burkhard Freier mit. Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerte sich am Montag zur Causa Sami A.: "Ich setze alles daran, die Menschen vor solchen
gefährlichen Djihadisten zu schützen", teilte er mit. "Ideologische Brandstifter wie Sami A. gefährden das friedliche Zusammenleben der Menschen.
Wir haben eindeutige Hinweise, dass er mit seinem Gedankengut versucht, junge Menschen zu radikalisieren." Bislang haben die Behörden allerdings kein strafrechtlich relevantes Material gegen den 36-Jährigen
in der Hand, der mit der erklärten Absicht zum Technikstudium in die Bundesrepublik eingereist war. Bereits im März 2006 hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. mit Abschiebung gedroht.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf. Einerseits berücksichtigten die Richter, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie
drei gemeinsame kleine Kinder mit deutschem Pass hat. Andererseits gebe es auch keine rechtliche Möglichkeit, ihn nach Tunesien abzuschieben
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Gleichzeitig äußerte sich die Kammer ihrem Beschluss vom März 2011 aber "überzeugt, dass der Kläger im Jahr 1999 an einer militärischen Ausbildung bei der Al Qaida in Afghanistan teilgenommen und (...)
eine terroristische Vereinigung unterstützt hat". Von seiner "gegenwärtigen Gefährlichkeit" sei weiterhin auszugehen. Die Richter sehen sogar "gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass auch über den
Aufenthalt in Afghanistan hinaus beim Kläger Verbindungen zu terroristischen Kreisen aufrechterhalten worden sind, die in ihrer Qualität allerdings derzeit noch nicht so verdichtet sind,
dass von einer strafrechtlich relevanten Tätigkeit des Klägers ausgegangen werden kann." Ob Sami A. demnächst doch noch ausgewiesen wird, wird sich in Münster zeigen.
Dort entscheidet das Oberverwaltungsgericht über einen entsprechenden Berufungsantrag der Stadt Bochum
Quelle: www.wdr.de
Servus, klaus54 ![]()