Beiträge von Schellweg

    Nur wird man irgendwie dadurch gezwungen bei Esta zu lügen. Da sie von Verurteilungen reden und nicht von "war einmal etwas und sind sie jetzt brav"?!?!


    Aber ja, wird jetzt umgebucht und in einem Jahr mit einem Nein beantwortet. Mind. 3 Tage vorher alleine, damit die Frau dann nicht umsonst in den Staaten sitzt und ich auch sicher unten im Hotel angekommen bin.


    Blöd, aber besser so als anderes.


    PS. Ich habe auf einem .de Forum gelesen, sobald du bei Esta etwas Ja beantwortest, du die USA Löwen geweckt hast, und immer ein Visum brauchst. Weil es gespeichert wird und gleich abgelehnt wird.

    Kleine Hiobsbotschaft, meine Tilgung ist erst mit nächstes Jahr "durch".
    Werde aber einen Anwalt fragen ob die Grenzbeamten auch danach den Eintrag sehen.
    Wenn ja und alle zukünftige Urlaube in den USA sind gefährdet durch einen übergewichtigen US Grenzbeamten dann lass ich es mit den Staaten. :)


    Wisst ihr, sehen auch die "getilgten" Sachen?

    Die Tilgungsfrist beginnt grundsätzlich, sobald alle
    Freiheits- oder Geldstrafen und die mit Freiheitsentzug verbundenen
    vorbeugenden Maßnahmen vollzogen sind, als vollzogen gelten, nachgesehen
    worden sind oder nicht mehr vollzogen werden dürfen. Bei bedingter
    Strafnachsicht beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft der
    Verurteilung zu laufen, wobei dies erst mit der endgültigen
    Strafnachsicht feststeht, wenn die Probezeit ohne Widerruf abgelaufen
    ist.


    Weiter heisst es,

    • Die Tilgungsfrist beträgt drei Jahre bei einer Verurteilung aufgrund einer Jugendstraftat, wenn der Schuldspruch ohne Strafe oder unter Vorbehalt der Strafe erfolgt ist.
    • Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre
      bei einer Verurteilung zu einer höchsten einjährigen Freiheitsstrafe,
      bei einer Verurteilung zu nur einer Geldstrafe oder bei einer
      Verurteilung wegen Jugendstraftaten.
    • Die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren.
    • Die Tilgungsfrist beträgt fünfzehn Jahre
      bei einer Verurteilung zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe
      oder wenn die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
      Rechtsbrecher angeordnet wurde.

    Echt keine Ahnung, ich werde wohl bei Esta ein Ja ankreuzen müssen.

    Ich hab 5 Jahre Bewährung erhalten. Das war 2006. Also wird es wohl eher eine Stornierung werden bzw. probier ich das mit dem Visum.
    Da muss ja ohnehin zum Interview, vl erkennen sie das ich ein Mensch mit Moral bin. :)
    Es geht mir nämlich nicht jetzt um die 15Euro umsonst bei Esta, aber verschenken will ich sie auch nicht.

    Ja leider den USA-Anfängerfehler begangen, Flug gebucht, doch dann, da war ja was mit einer Vorstrafe mal.
    2006 verurteilt wegen schwere Sachbeschädigung, war nie in Haft, Bewährung seit Jahren zu Ende seitdem keine Verurteilung.


    Was tun, das Internet ist voll nur kaum aktuelles. Viele meinen man soll alles mit Nein beantworten und hoffen vor Ort beim Grenztypen durchzukommen.
    Oder, ehrlich sein, Abgelehnt werden und zur Botschaft laufen und betteln. Was tun?


    Vielen Dank