Beiträge von Boomer

    wir nutzen die letzten tage in den USA fuer einewn kleinen kurztrip...und da wir kein eigenes auto mehr haben, fahren wir einen rental. gebucht haben wir bei USA-REisen .com einen Midsize ...und bekommen haben wir einen Chevi Traverse....not bad :)


    das schlimme ist Uwe, dass fuer uns hier in Florida alles geklappt hat...aber das interessierte den Officer nicht die Bohne...Wir hatten zum Schluss 7 Leute auf der Payroll ...davon 3 vollzeit...und ueber 350 Kunden....

    unsere Tage hier in schoenen Florida sind gezaehlt...denn wir werden zurueck nach Deutschland wandern.


    Das amerikanische Generalkonsulat hat entschieden unser bestehendes E2 Visa nicht zu verlaengern. Schade, denn unser Business lief sehr gut..


    Wir hatten eine sehr schoene Zeit hier in Bradenton, wir haben eine Menge nette Leute kennengelernt und werden alles und Alle sehr sehr vermissen !!


    Seit gestern ist unser Business verkauft...unsere Autos sind ebenfalls an den Mann gebracht.. und unsere Moebel sind auf dem Weg nach Muenchen.


    Wir werden jetzt noch einige Tage Urlaub machen und dann am 8.8.in den Flieger steigen

    So sehe ich das auch Gus. Jetzt haben die Officer in den Botschaften die Macht nach ihrem Ermessen alle Nonimmigrant aber auch alle Immigrant Visa zu ueberpruefen....und ggf. zu widerrufen. und dass sie dies auch machen duerfen OHNE dem Visa Holder darueber in Kenntnis zu setzen, dass sein Visa gecancelt wurde. Du fliegst aus..oder gehst auf eine Cruise...kommst wieder zurueck....und.... kommst nicht mehr rein. Fuer mich ist dies der absolute Freifahrtschein fuer die sowieso schon unberechenbaren Officer in den Konsulaten.


    Mein Posting war auf der Seite von American Dream zu lesen. Sorry das ich vergessen habe die Quelle zu posten.

    Tags: Visa, Widerruf


    Das US Department of State (DoS) hat am 27. April 2011 eine neue sogenannte “visa revocation rule” verabschiedet, welche den US-amerikanischen Konsularbeamten bei der Annullierung von Einwanderungs- und Nicht-Einwanderungs-Visa einen breiteren Ermessensspielraum einräumt.


    Die Umstände, unter denen ein gültiges Visum nach den alten Vorschriften annulliert werden konnte, waren relativ beschränkt. Das US-Außenministerium beschloss aus Gründen der Sicherheit Konsularbeamten fortan größtmögliche Vollmachten in Bezug auf den Widerruf von US-Visa zu erteilen und führt in der neuen Richtlinie konkrete Beispiele hierfür an.


    Der Widerruf eines US-Visums wird immer dann notwendig, wenn nach Ausstellung des Visums Informationen über den Visa-Antragsteller bekannt werden, die darauf hindeuten, dass sich der Antragsteller:


    - zum Zeitpunkt der Visa-Ausstellung nicht für das Visum qualifiziert hat
    - durch bestimmte in der Zwischenzeit eingetretene Umstände nicht mehr für das Visum qualifiziert
    - in absehbarer Zeit nicht mehr für das Visum qualifizieren könnte


    Des Weiteren haben Konsularbeamte nach der neuen Gesetzgebung die Möglichkeit einen vorläufigen Widerruf des Visums auszusprechen und nach genauerer Prüfung von Informationen das Visum endgültig zu annullieren.


    Falls sich nach dieser Untersuchung herausstellt, dass sich der Antragsteller ordnungsgemäß für das US-Visum qualifiziert, ist dieses wieder gültig, ohne dass ein neuer Visum-Antrag gestellt werden muss. Bei endgültiger Annullierung des Visums muss ein neuer Antrag auf ein anderes Visum gestellt werden.


    Zusätzlich wurde mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie die Möglichkeit einer nochmaligen Prüfung des Widerrufs abgeschafft.


    Darüber hinaus besteht seitens der Konsularbeamten keine Verpflichtung den Visa-Inhaber über den vorläufigen Widerruf oder die endgültige Annullierung in Kenntnis zu setzen. Im Zweifel weiß der Visa-Inhaber folglich nicht, dass sein Visum nicht mehr gültig ist.


    Üblicherweise erfolgt die Ungültigmachung eines Visums mittels Stempelung, ist aber auch dann rechtskräftig, wenn das US-Visum nicht sichtbar entwertet wurde.